21/05/2024
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsrechts wird im Mai 2025 in Kraft treten.

Der Bundesrat stimmte heute der Novellierung des deutschen Namensrechtes zu. Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsrechts bereits im April beschlossen hatte, wird es im Mai 2025 in Kraft treten.

Der Vorsitzende des Minderheitenrates Karl-Peter Schramm begüßt die Neuregelungen: 

„Erstmals ist es im deutschen Namensrecht nun möglich, vom deutschen Sprachgebrauch abweichende traditionelle dänische, friesische und sorbische Namensformen nicht nur in der Familie oder im Freundeskreis, sondern auch offiziell und amtlich vollständig zu benutzen. Das ist ein Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung und Akzeptanz aller unserer Sprachen, Kulturen und Identitäten in Deutschland. Aber Rechte bleiben leer, wenn sie nicht genutzt werden. Deshalb hoffe ich, dass möglichst viele von uns sich auf den Weg zum Standesamt machen und damit ihre Identität und unsere Vielfalt sichtbar machen.“

Im Minderheitenrat arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der friesischen Volksgruppe, der dänischen Minderheit, der deutschen Sinti und Roma und des sorbischen Volkes in minderheitenpolitischen Fragen zusammen. Koordiniert wird die Arbeit durch das Minderheitensekretariat: www.minderheitensekretariat.de.

(Quelle: Minderheitensekretariat, 17.05.2024)