05/07/2024

Vor 30 Jahren wurde das Sorben-/Wenden-Gesetz Brandenburgs beschlossen

Am Donnerstag, den 7. Juli 1994 verabschiedete der Brandenburgische Landtag das Sorben- / Wenden-Gesetz.

Das Gesetz ist ein bedeutender Meilenstein für die Anerkennung und den Schutz des sorbischen/wendischen Volkes. Es sichert die Erhaltung und Förderung der Sprache, Kultur und Identität der Sorben/Wenden und gewährleistet finanzielle Unterstützung für Kultureinrichtungen und Bildungsprojekte.

“Das dreißigjährige Jubiläum des Sorben-/Wendengesetzes ist eine Gelegenheit, die Erfolge der vergangenen drei Jahrzehnte hervorzuheben und in die Zukunft zu blicken, um die kulturelle Vielfalt Brandenburgs weiterhin zu fördern. Es erinnert daran, wie wichtig es ist, die Rechte der Minderheiten zu schützen und das kulturelle Erbe zu bewahren“, so der stellvertretende Domowina-Vorsitzende Dr. Hartmut Leipner.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Rat für Angelegenheiten der Sorben / Wenden beim Landtag Brandenburg. Der Rat spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rechte der Sorben/Wenden.

Im Zuge der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2014 wurde auch die Rolle der Domowina als anerkannter Dachverband sorbischer/wendischer Verbände und Vereine gestärkt. Sie vertritt die Interessen der Lausitzer Sorben auf allen politischen Ebenen. Des Weiteren hat die Novellierung u.a. dazu geführt, dass die Einführung von Sorbenbeauftragten erwirkt, welche die Interessen des sorbischen Volkes vertreten und als Mittler zwischen sorbischer Gemeinschaft und staatlichen Institutionen fungieren.

In diesem Jahr wird der 7. Rat für Angelegenheiten der Sorben / Wenden beim Landtag Brandenburg gewählt. Die Domowina fordert alle Sorben/Wenden in Brandenburg auf, ihr Recht auf die Wahl ihrer Vertreter zu nutzen, damit der neue Rat mit großer Unterstützung die sorbischen Interessen vertreten und die politischen Verhältnisse mitgestalten kann. Wahlinformationen finden Sie unter der Adresse: http://wolba-serbska-rada.de.

(Quelle: Domowina PM, 05.07.2024)