05/07/2024
Mehr Mitwirkung für Minderheiten

Geschäftsordnungsreform ist ein historischer Schritt zur besseren Mitwirkung der nationalen Minderheiten im Bundestag

Am Mittwoch, den 3. Juli hat der Bundestag in erster Lesung über die Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) beraten. Ein besonders wichtiger Aspekt des Antrags der Ampel-Koalition ist die Berücksichtigung der Abgeordneten nationaler Minderheiten, was heute in der Debatte mehrfach hervorgehoben wurde. Es ist vorgesehen, dass Abgeordnete von Parteien nationaler Minderheiten im Parlament mehr Beteiligungsmöglichkeiten erhalten sollen. Für den Abgeordneten Stefan Seidler, der für den SSW, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit, im Bundestag sitzt, zeichnet sich ein historischer Schritt ab:

„Unsere parlamentarische Praxis hat sich jahrzehntelang ohne eine politische Repräsentation der Minderheiten im Bundestag entwickelt. Die im Antrag vorgesehene stärkere Beteiligung der Abgeordneten nationaler Minderheiten in der Geschäftsordnung ist ein historischer Schritt und ein wichtiges Bekenntnis zu unserer pluralen Demokratie. Dass die Ampel-Fraktionen dies in dieser Legislaturperiode vorangetrieben haben, ist zu begrüßen.

Die Tatsache, dass die Ampel-Fraktionen den Anliegen der nationalen Minderheiten Gehör schenken und in ihrem Vorschlag berücksichtigen, ist ein historischer Schritt in der deutschen Parlamentsgeschichte.“

Seidler merkt jedoch an: „Wenn es der Ampel um bestmögliche Berücksichtigung der Abgeordneten nationaler Minderheiten geht, ist der Änderungsvorschlag der Koalition meines Erachtens noch ausbaufähig. Für mich ist klar: Der vorliegende Antrag ist eine Minimal-Lösung zur besseren Beteiligung unserer Minderheiten. Mehr ist nötig, um eine Beteiligung nationaler Minderheiten in der Praxis zu realisieren. Die Grundlage ist gelegt, aber da müssen wir im parlamentarischen Verfahren nochmal ran. Ich setze auf die Unterstützung der KollegInnen in dieser Sache. Verfassungsrechtliche Einwände sehe ich mit Blick auf die Autonomie des Parlaments, die eigenen Abläufe zu regeln, keine. Der Gesetzgeber will Minderheiten im Parlament und damit auch ihre Berücksichtigung im Parlamentsalltag.“

(Quelle: Pressemitteilung SSW, 04.07.2024)